Digitale Buchführung

DATEV-Unternehmen-Online unterstützt Sie in der Buchführung und Lohnabrechnung. Die Daten für die Buchführung oder den Lohn werden in der Cloud-Anwendung DATEV-Unternehmen-Online erfasst und zwischen Ihrem Unternehmen und der Kanzlei ausgetauscht. Auf dieser Basis erledigen wir die Finanzbuchführung oder Lohnabrechnung für Sie. Im Anschluss stellen wir Ihnen ihre Auswertungen zur Verfügung.

Profitieren Sie von den Vorteilen der Digitalisierung. DATEV-Unternehmen-Online schafft individuelle Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Ihnen und unserer Kanzlei über die DATEV-Cloud – sowohl für die Finanzbuchführung als auch die Lohnabrechnung.

Ab dem 01.01.2027 sind größere Unternehmen bereits verpflichtet, ausschliesslich E-Rechnungen auszustellen. Ab dem Jahr 2028 wird das für alle Unternehmen mit umsatzsteuerpflichtigen Leistungen zur Pflicht. Wenn Sie eine E-Rechnung erhalten, müssen diese E-Rechnungen unbedingt gesetzeskonform aufbewahren und dem Finanzamt vorlegen können. Ansonsten kann ihnen das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen bzw. nachträglich (für mehrere Jahre) streichen.

Bleiben Sie nicht stehen, gehen Sie voran und nutzen Sie die Vorteile der digitalen Buchführung. Wir unterstützen Sie beim Aufbau einer digitalen Buchführung. Steuerberater und Diplom-Kaufmann (FH) Thomas Blume ist ihr Ansprechpartner in fachlichen und technischen Belangen. Sie haben den Mut, wir haben die Erfahrung. Sie werden sehen, so schwer ist es gar nicht.

Nutzen für Ihr Unternehmen

Die Cloud-Anwendung steigert die Effizienz bei allen kaufmännischen Abläufen sowie bei vor- und nachgelagerten Prozessen der Lohnabrechnung.

Fahrtwege in die Kanzlei entfallen, denn Originalbelege und Dokumente bleiben im Unternehmen. Durch das revisionssichere und elektronische Belegarchiv gehört das lange Suchen nach Unterlagen der Vergangenheit an.

Ihre Rechnungseingänge und Rechnungsausgänge lassen sich unkompliziert verwalten.

Aussagekräftige und differenzierte Auswertungen Ihres Steuerberaters sind schnell verfügbar. Dadurch können Sie Ihr Unternehmen auf der Basis von stets aktuellen Zahlen steuern und sind immer auskunftsfähig.

Belege, Dokumente und Auswertungen werden über die zertifizierte DATEV-Cloud ausgetauscht – geschützt vor fremdem Zugriff.

Digitalisierung der Belege

Die Arbeitsweise in einer digitalen Buchführung unterscheidet sich zu einer herkömmlichen, nennen wir Sie analogen, Buchführung.

Während der Papierbeleg bei der analogen Buchführung die Hauptrolle eingenommen hat, wird er bei der digitalen Buchführung in eine Statistenrolle gedrängt. Er muss noch da sein, und auffindbar sein, und trägt vielleicht auch noch den Vermerk „gescannt“. Das war es dann aber auch schon.

Zukünftig wird es mit der E-Rechnungspflicht tendenziell sowieso weniger zu scannen geben.

Sie möchten Anmerkungen zu dem digitalen Beleg oder dem Bankumsatz machen? Das können Sie. Nutzen Sie das Notizfeld von dem Beleg oder Bankumsatz in Datev-Unternehmen-Online. Unser Buchhaltungsteam wird diese Notizen während der Buchung sehen können.