E-Rechnung und digitale Buchführung

Die E-Rechnung wird für Unternehmen im B2B-Bereich zunehmend wichtig. E-Rechnungen müssen künftig nicht nur empfangen und verarbeitet, sondern auch korrekt in die digitale Buchführung übernommen und elektronisch archiviert werden.

E-Rechnung und Vorsteuerabzug

Für den Vorsteuerabzug ist eine ordnungsgemäße Rechnung erforderlich. Soweit für einen Umsatz die Ausstellung einer E-Rechnung verpflichtend ist, berechtigt Sie eine Papier- oder einfache PDF-Rechnung grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug gegenüber dem Finanzamt. Die strukturierte E-Rechnung muss dann in der Buchhaltung vorliegen und nachvollziehbar aufbewahrt werden. Übergangsregelungen sind im Einzelfall zu beachten. Das Finanzamt kann zukünftig auch Jahre später noch E-Rechnungen von Ihnen anfordern um den Vorsteuerabzug zu prüfen. Dann müssen diese E-Rechnungs-Dateien vorgelegt werden können. Ansonsten ist ihr Vorsteuerabzug in Gefahr, und unter Umständen dann für mehrere Jahre.

Der strukturierte Datensatz einer E-Rechnung, zum Beispiel im Format XRechnung oder ZUGFeRD, ist Teil der Buchführung. Er muss im Originalformat unverändert, maschinell auswertbar und revisionssicher archiviert werden. Eine reine Ablage als Ausdruck oder Sicht-PDF genügt regelmäßig nicht.

Seit über zehn Jahren digitale Buchführungen einrichten

Wir von SCHAGEN & BLUME Steuerberater-Partnerschaft mbB richten seit mehr als zehn Jahren digitale Buchführungen ein. Wir unterstützen Unternehmen bei der Einführung und Optimierung von Prozessen für:

  • Empfang und Prüfung von E-Rechnungen
  • digitale Belegablage und Archivierung
  • laufende Finanzbuchführung
  • Vorbereitung des Vorsteuerabzugs
  • sichere und praxistaugliche Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei

Kein Softwarehaus – Ihr direkter Ansprechpartner

Bei Fragen zur E-Rechnung oder digitalen Buchführung landen Sie nicht bei einer anonymen Hotline eines großen Softwarehauses. Steuerberater Thomas Blume ist Ihr persönlicher Ansprechpartner. Wir klären Probleme direkt, verständlich und mit Blick auf die steuerlichen Anforderungen Ihres Unternehmens.